Unternehmen sollten einen vorsorglichen Ansatz bei Umweltherausforderungen unterstützen;
Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortung ergreifen;
Förderung der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.
Die Unternehmen sollten die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen wahren;
Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Zwangsarbeit;
die wirksame Abschaffung der Kinderarbeit;
Beseitigung der Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf.
Das Hinweisgebersystem darf nur zur Meldung von Verdacht auf mögliche Rechtsverstöße bei Aktivitäten im Zusammenhang mit PowerFirst verwendet werden. Themen wie Mobbing, Unzufriedenheit mit der Bezahlung, Unflexibilität am Arbeitsplatz usw. können nicht über das Hinweisgebersystem gemeldet werden, sondern über unsere üblichen Kanäle, z.B. Management- und Gewerkschaftsvertreter.
Sachverhalte, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden können, sind beispielweise Informationen über:
Wer kann sich melden?
Berichte können von jedem erstellt werden, einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten, Aktionären und anderen Personen, die mit PowerFirst in Verbindung stehen.
Wer kann gemeldet werden?
Angelegenheiten, in denen PowerFirst Mitarbeiter und andere mit PowerFirst verbundene Stakeholder in Aktivitäten mit direktem Bezug zum Unternehmen involviert sind, können gemeldet werden. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter, die Geschäftsführung als auch für die von PowerFirst bestellte Geschäftsleitung.